Geprüft und gewartet werden von unseren sachkundigen Mitarbeiter:
- Brandschutztüren
- Rauchschutztüren
- Feuerschutzabschlüsse
- Feststellanlagen
- kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore
- nach DIBt DIN 14677 DIN EN 14637 ASR A1.7 usw.
Der Betreiber von Feststellanlagen, Feuerschutzabschlüssen, kraftbetriebenen Fenster Türen und Toren im gewerblichen und öffentlichen Bereich ist vom Gesetzgeber verpflichtet, einmal im Jahr eine Prüfung von einem Sachkundigen durchführen zu lassen. Dies wird in einem Prüfprotokoll bzw. Prüfbuch festgehalten.
Wir beraten Sie unabhängig von Herstellern über eventuell erforderliche Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lichtschranke) und deren Nachrüstbarkeit. Selbstverständlich sind wir im Reparaturfall oder bei Neuanschaffung ein kompetenter Ansprechpartner